HERZLICH WILLKOMMEN!
Wir begrüßen Sie recht herzlich auf den Seiten der Fachanwaltslehrgängen des Kölner Anwaltvereins. Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen zu den von uns geplanten Fachanwaltskursen.
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FACHANWALTSLEHRGANG ARBEITSRECHT 2013 IN KÖLN
VSL. START: 11. JANUAR 2013 - ENDE: 20. APRIL 2013
Der Kölner Anwaltverein plant ab Januar 2013 den Start seines neuen Fachanwaltslehrgangs im Arbeitsrecht. Interessierte TeilnehmerInnen können sich per Onlineformular für die Teilnahme vormerken lassen. Details zum Stundenplan, der genauen Aufteilung sowie zu den entstehenden Kosten teilen wir Ihnen in den nächsten Wochen per Email mit. Der Kurs wird 124 / 128 Stunden und insgesamt vier Klausuren umfassen, wovon 120 Stunden erbracht und 3 Klausuren bestanden werden müssen.
WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE HIER
FACHANWALTSLEHRGANG URHEBER- UND MEDIENRECHT IN KÖLN
START: 01. OKTOBER 2012 - VSL. ENDE: JULI / AUGUST 2013
Der in Kooperation des Kölner Anwaltvereins und der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln angebotene zweisemestrige Fachanwaltskurs beginnt jährlich zum Wintersemester und umfasst die nach § 4 Abs. 1 FAO erforderlichen Zeitstunden. Neben dem Fachanwaltslehrgang im Urheber- und Medienrecht (§ 14j FAO) wird auch ein Lehrgang im Informationstechnologierecht angeboten (§ 14k FAO). Die Veranstaltungen sind zugleich Module des parallel an der FH Köln angebotenen Masterstudiengangs „Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.)“ (max. 30 Studierende); der Kurs kann unabhängig vom Studiengang belegt werden.
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FACHANWALTSLEHRGANG INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT -
START: 08. OKTOBER 2012 - VSL. ENDE: JULI / AUGUST 2013
Der in Kooperation des Kölner Anwaltvereins und der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln angebotene zweisemestrige Fachanwaltskurs beginnt jährlich zum Wintersemester und umfasst die nach § 4 Abs. 1 FAO erforderlichen Zeitstunden. Neben dem Fachanwaltslehrgang im Urheber- und Medienrecht (§ 14j FAO) wird auch ein Lehrgang im Informationstechnologierecht angeboten (§ 14k FAO). Die Veranstaltungen sind zugleich Module des parallel an der FH Köln angebotenen Masterstudiengangs „Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.)“ (max. 30 Studierende); der Kurs kann unabhängig vom Studiengang belegt werden.
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