FACHANWALTSLEHRGANG URHEBER- UND MEDIENRECHT DES KAV
IN KOOPERATION MIT DER KÖLNER FORSCHUNGSSTELLE FÜR MEDIENRECHT
START: OKTOBER 2012 - ENDE: JULI/AUGUST 2013
Der in Kooperation des Kölner Anwaltvereins und der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln angebotene zweisemestrige Fachanwaltskurs beginnt jährlich zum Wintersemester und umfasst die nach § 4 Abs. 1 FAO erforderlichen Zeitstunden. Neben dem Fachanwaltslehrgang im Urheber- und Medienrecht (§ 14j FAO) wird auch ein Lehrgang im Informationstechnologierecht angeboten (§ 14k FAO) . Die Veranstaltungen sind zugleich Module des parallel an der FH Köln angebotenen Masterstudiengangs „Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.)“ (max. 30 Studierende); der Kurs kann unabhängig vom Studiengang belegt werden.
Leistungskontrolle gemäß § 4a FAO:
Der Fachlehrgang beinhaltet vier vierstündige Klausuren. Die ersten beiden Klausuren werden im Januar / Februar 2013 geschrieben (die konkreten Termine werden nach Möglichkeit mit den Teilnehmern abgestimmt), die weiteren Klausuren am Ende des zweiten Teils der FA-Ausbildung („Sommersemester 2013“).
Stand April 2012 - Alle Angaben ohne Gewähr.